In der Schweiz wird durch das “Bundesgesetz über Jagd und Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel“ und der zugehörigen Verordnung bestimmt, im welchem Rahmen die Kantone ihre Jagd durchzuführen haben. Die Kantone haben das Jagdrecht. Sie planen und regeln die Jagd. Deshalb sind die Ausbildungen und die Prüfungen für die Jäger kantonal unterschiedlich und nicht in allen Kantonen gegenseitig anerkannt.
Wie werde ich Jägerin oder Jäger im Kanton Bern?
Die Ausbildung zur Jägerin bzw. zum Jäger wird vom Berner Jägerverband durchgeführt. Sie kann 2 Jahren durchlaufen werden. Damit man berechtigt ist, an der Prüfung anzutreten, müssen alle Pflichtmodule besucht und 50 oder mehr Hegestunden geleistet werden. Durch den Beitritt in einen der Bernischen Jagd- und Wildschutzvereine bekommt die Jungjägerin und der Jungjäger die Möglichkeit, die Hegestunden zu leisten und die im Kurs erlernten theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen.
Die Anmeldung für Jungjäger erfolgt über die Ausbildungskommission des BEJV.
Die Aufnahme in die jeweiligen Vereine erfolgt über den ersten Orientierungsabend der Ausbildungsorte. Bitte richten Sie Fragen zur Jungjägerausbildung an die Ausbildungskommission des BEJV.
Die Ausbildung zur Jägerin bzw. zum Jäger wird vom Berner Jägerverband durchgeführt. Sie kann 2 Jahren durchlaufen werden. Damit man berechtigt ist, an der Prüfung anzutreten, müssen alle Pflichtmodule besucht und 50 oder mehr Hegestunden geleistet werden. Durch den Beitritt in einen der Bernischen Jagd- und Wildschutzvereine bekommt die Jungjägerin und der Jungjäger die Möglichkeit, die Hegestunden zu leisten und die im Kurs erlernten theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen.
Die Anmeldung für Jungjäger erfolgt über die Ausbildungskommission des BEJV.
Die Aufnahme in die jeweiligen Vereine erfolgt über den ersten Orientierungsabend der Ausbildungsorte. Bitte richten Sie Fragen zur Jungjägerausbildung an die Ausbildungskommission des BEJV.