Informationen zum Orientierungsabend 2024
An der Orientierungsversammlung vom Jagd- und Wildschutzverein Hubertus Bern wurden folgende Fragen gestellt, die nicht abschliessend beantwortet werden konnten. Hier nun die schriftlichen Antworten:
Ausgangslage: d. Hauptjagd: Vom 2. bis 7. September darf nur Kahlwild (C4-05) auf Ansitz erlegt werden.
Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn in der Zeit vom 2. – 7. September ein männliches Stück erlegt wird (z.B. Spiesser mit Stangen unter Lauscherhöhe, etc.). Handelt es sich hierbei um einen Fehlabschuss oder hat der Abschuss eine Anzeige zur Folge?
Antwort: Beim Abschuss eines männlichen Hirschkalbes passiert dem Jäger nichts, denn es zählt hier zum Kahlwild. Der Abschuss eines Spiessers in dieser Zeit ist dem Abschuss eines Tieres der nicht vorgeschriebenen Kategorie gleichzustellen, da nur Kahlwild freigegeben ist und ein Spiesser nicht zum Kahlwild gehört. Somit sollte die Konsequenzen nach Art. 32 JWG (Fehlabschuss) wirken.
Ausgangslage: Erlegte männliche Hirschkälber werden dem Kontingent männlicher Tiere zugeteilt.
Frage: Wenn ein Hirschkalb erlegt wird, hat dies Einfluss auf die Anzahl noch freigegebener, männlicher Tiere? Oder wird die Strecke der männlichen Hirschkälber «nur» statistisch den Stieren/Spiesser zugeteilt?
Antwort: Männliche Kälber (C5) werden in der Jagdstatistik zum Stierkontingent gezählt, d.h. wird ein männliches Kalb erlegt reduziert sich das Kontingent noch freigegebener Spiesser/Stiere.
Hier die Präsentation der Wildhut:
Ausgangslage: d. Hauptjagd: Vom 2. bis 7. September darf nur Kahlwild (C4-05) auf Ansitz erlegt werden.
Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn in der Zeit vom 2. – 7. September ein männliches Stück erlegt wird (z.B. Spiesser mit Stangen unter Lauscherhöhe, etc.). Handelt es sich hierbei um einen Fehlabschuss oder hat der Abschuss eine Anzeige zur Folge?
Antwort: Beim Abschuss eines männlichen Hirschkalbes passiert dem Jäger nichts, denn es zählt hier zum Kahlwild. Der Abschuss eines Spiessers in dieser Zeit ist dem Abschuss eines Tieres der nicht vorgeschriebenen Kategorie gleichzustellen, da nur Kahlwild freigegeben ist und ein Spiesser nicht zum Kahlwild gehört. Somit sollte die Konsequenzen nach Art. 32 JWG (Fehlabschuss) wirken.
Ausgangslage: Erlegte männliche Hirschkälber werden dem Kontingent männlicher Tiere zugeteilt.
Frage: Wenn ein Hirschkalb erlegt wird, hat dies Einfluss auf die Anzahl noch freigegebener, männlicher Tiere? Oder wird die Strecke der männlichen Hirschkälber «nur» statistisch den Stieren/Spiesser zugeteilt?
Antwort: Männliche Kälber (C5) werden in der Jagdstatistik zum Stierkontingent gezählt, d.h. wird ein männliches Kalb erlegt reduziert sich das Kontingent noch freigegebener Spiesser/Stiere.
Hier die Präsentation der Wildhut:
Gelichterwesen 2025-2028
Die Gesuche um die Spezialabschussbewilligung Hege und Wildschadenverhütung (Gelichterabschussbewilligung) für die Jahre 2025-2028 sind anhand des aufgeschalteten Gesuchformulars bis spätestens Ende Juli 2024 beim Rayonchef eures Rayons einzureichen (siehe interner Bereich, Dokumente Ressort Hege). Allfällige Fragen können an diese und / oder euren Hegeobmann gerichtet werden.
Die Gesuche um die Spezialabschussbewilligung Hege und Wildschadenverhütung (Gelichterabschussbewilligung) für die Jahre 2025-2028 sind anhand des aufgeschalteten Gesuchformulars bis spätestens Ende Juli 2024 beim Rayonchef eures Rayons einzureichen (siehe interner Bereich, Dokumente Ressort Hege). Allfällige Fragen können an diese und / oder euren Hegeobmann gerichtet werden.
Ausbildungsreglement Jungjägerausbildung
Auf der Grundlage der Direktionsverordnung über die Jagdprüfung (JDV) und dem Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) beschliesst die Präsidentenkonferenz des Berner Jägerverbandes das Ausbildungsreglement für das Kursjahr 2022/2023 und die folgenden Jahre.
Berner Jägerdverband
Auf der Grundlage der Direktionsverordnung über die Jagdprüfung (JDV) und dem Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) beschliesst die Präsidentenkonferenz des Berner Jägerverbandes das Ausbildungsreglement für das Kursjahr 2022/2023 und die folgenden Jahre.
Berner Jägerdverband
Film Rehkitzrettung mit Drohne
Ein eindrücklicher Film, der nicht nur Jäger begeistern dürfte, steht ab sofort zur Ansicht bereit. In Zusammenarbeit dem Drohnenpiloten, Alfred Schmid, und dem Hege-Rayon III entstanden faszinierende Aufnahmen. Alfred Schmid hat diese zu einem kurzen Doku-Film zusammengeschnitten und stellt uns den Film freundlicherweise zur Verfügung.
Ab zum Film!
Ein eindrücklicher Film, der nicht nur Jäger begeistern dürfte, steht ab sofort zur Ansicht bereit. In Zusammenarbeit dem Drohnenpiloten, Alfred Schmid, und dem Hege-Rayon III entstanden faszinierende Aufnahmen. Alfred Schmid hat diese zu einem kurzen Doku-Film zusammengeschnitten und stellt uns den Film freundlicherweise zur Verfügung.
Ab zum Film!